Fördermittel

Existenzgründer haben meist eine tolle Geschäftsidee, fühlen sich aber hilflos bei der Umsetzung, da es am betriebswirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Know How fehlt. Häufigster Grund beim Scheitern von Existenzgründern ist die Fehlplanung oder gravierende Fehler bei der Planung. Folgende „Pleite-Ursachen“ stehen fast alle direkt oder indirekt mit der Gründer-Person in Verbindung:

  • Finanzierungsmängel
  • Informationsdefizite
  • Qualifikationsmängel
  • Planungsmängel
  • Familienprobleme
  • Überschätzung der Betriebsleistung

 

Erfahrungsgemäß scheitert jeder zweite Existenzgründer an mangelhafter Planung oder durch gravierende betriebswirtschaftliche Wissenslücken. In den meisten Fällen einer gescheiterten Existenz hätte eine begleitende Beratung des Vorhabens durch einen Unternehmenscoach schlimmstes verhindern können.

Ein Unternehmenscoach steht dem Existenzgründer in allen Fragen der Gründung begleitend zur Seite. Viele Existenzgründer verzichten jedoch hierauf, weil Sie der Annahme sind, dass diese Dienstleistung zu kostenintensiv ist und nicht wissen, dass es diverse Fördermöglichkeiten gibt.

Unter dem Motto keine Unternehmensberatung ist manchmal teurer als Unternehmens-beratung gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten als Zuschuß oder als vergünstigte Kreditvariante.

Als Zuschuß zu den Beratungskosten stehen das Gründercoaching Deutschland der KFW für die Beratung nach der Gründung zur Verfügung. Diese Programme unterstützen Existenzgründer durch Zuschüsse bis zu 50% zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

 

Die Fördermöglichkeiten im Einzelnen:

 

1. Unternehmensberatung BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows

 

Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

 

Antragsberechtigung:

  • Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
    Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

    Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

    Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

    Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, die Übernahme einer tätigen Beteiligung oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit anstreben.
  • Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit muss erfolgt sein und liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Von der Förderung ausgenommen sind Antragsteller, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Versicherungsvertreter oder - makler, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig werden wollen. Ebenso sind Gründer von der Förderung ausgenommen, die bereits selbständig in derselben Branche tätig sind.
  • Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Der Zuschuß beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Tagwerk in den neuen Bundesländern und in „Phasing Out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg,
    Leipzig  und Halle und bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben je Tagwerk in den alten Bundesländern.
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden  pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro nicht überschreiten.

 

Fördergegenstand:

 

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

 

Allgemeine Beratungen

 

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Spezielle Beratungen

 

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

 

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Link:

 

http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/

Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

2.   Der Gründungszuschuß der Arbeitsagentur  

  • Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss.
  • Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der
    selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.
  • Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGBIII beruht. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.
  • Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Unternehmensberater und Kreditinstitute.
  • Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Diese fachkundige Stellungnahme bescheinigen wir und sind gegebenenfalls auch gerne bei der Erstellung der dazu erforderlichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen behilflich.

 

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Link:

 

Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit

 

IT-Systems & More Unternehmensberatung

 

Die IT-Systems & More Unternehmensberatung ist seit Jahren erfolgreich im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU  tätig und selbstverständlich auch für das Förderprogramm der BAFA akkreditiert.

 

Nähere Informationen hierzu:

 

BAFA - Unternehmensberatung

 

Sollte für die Gründung oder Erweiterung des Unternehmens zusätzliches Kapital benötigt werden, so stehen die zinsgünstigen Kreditvarianten der KfW und NBank zur Verfügung.

 

Die Programme im Überblick:

 

1. ERP-Kapital für Gründung

Programmnummer 058

 

Bis zu 500.000 Euro zur Finanzierung von Gründungs- und Festigungsinvestitionen für Existenzgründer und junge Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind.

Programm für: Existenzgründer, Freiberufler

 

Bis zu 125.000 Euro für Ihr Gründungsvorhaben. 

  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten

  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung

  • leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos

 

2. ERP- Förderkredit  - StartGeld

Programmnummer 365, 366

 

Kleine und mittlere Unternehmen finanzieren oder neu starten

  • für kleine und mittlere Unter­nehmen sowie Freiberufler/innen

  • bis zu 25 Mio. Euro Kredit

  • leichterer Kreditzugang und Zinsvorteile möglich

 

Nähere Informationen zu  den jeweiligen Kreditprogrammen finden Sie unter den folgenden Link:

 

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen ein persönliches Gespräch?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.